Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes berücksichtigen CSU-Anliegen

15. Dezember 2014 | Innen und Recht

Mit dem Anstoß der Debatte zur sog. Armutsmigration verfolgten wir das Anliegen, Freizügigkeitsrechte und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft zu sichern. Der Abschlussbericht und die Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes belegen die Richtigkeit unserer Denkansätze. Ein striktes Vorgehen gegen Rechtsmissbrauch sichert die Vorzüge für alle rechtstreuen Unionsbürger. Befristete Wiedereinreisesperren werden als Instrument gegen Rechtsmissbrauch und Betrug ermöglicht werden. Das Erschleichen von Aufenthaltsbescheinigungen durch falsche Angaben wird unter Strafe gestellt. Doppelbezug von Kindergeld wird durch Abgleich von Identifikationsnummern verhindert.

Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche aufhalten wird sinnvollerweise auf bis zu sechs Monate beschränkt. Darüber hinaus ist ein Aufenthalt nur möglich, wenn eine begründete Aussicht besteht, eingestellt zu werden. Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit wird durch die Behördenzusammenarbeit mit der Finanz-kontrolle Schwarzarbeit effektiver begegnet werden. So kann ein Missbrauch der Freizügigkeitsrechte unter Vortäuschung einer Erwerbstätigkeit effektiv verhindert werden.

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