Asylneuregelungen entsprechen den Bedürfnissen der Praxis
Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortet die geplanten Regelungen. Sie seien sowohl verfassungs- als auch europarechtskonform. Insbesondere die Beschleunigung der Verfahren durch die Einrichtung von besonderen Aufnahmeeinrichtungen wird zu einer Steigerung der Effizienz führen. In diesen Einrichtungen werden beispielsweise Verfahren von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern durchgeführt. Eine sorgfältige Prüfung ist trotzdem gewährleistet, damit bleibt trotz der Beschleunigung die Fairness des Asylverfahrens gewahrt.
Auch die Konkretisierung der gesundheitsbezogenen Abschiebehindernisse wurde größtenteils begrüßt. Es entspricht der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass schwerwiegende Erkrankungen nur dann ein Abschiebeverbot darstellen, wenn sie sich infolge der Abschiebung wesentlich verschlechtern würden.
Die von der Opposition geäußerte Kritik, eine Bearbeitung des Gesetzentwurfes sei in der Kürze der Zeit nicht möglich, weise ich zurück. Die geplanten Maßnahmen sind seit November letzten Jahres bekannt. Die Opposition hätte die dreimonatige Verzögerung durch die SPD zur Vorbereitung nutzen können.
Die Praktiker vor Ort und die Kommunen drängen seit langem auf die vorliegenden Maßnahmen. Sie kommen keinesfalls überraschend, sondern eher zu spät.
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