Asylpaket – Fehlanreize werden gesenkt

15. Oktober 2015 | Innen und Recht

Das Asylpaket ist die richtige und notwendige Antwort auf die gestiegenen Asylbewerberzahlen. Um den wirklich Schutzbedürftigen, den Kommunen und den Helfern, die an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten, gerecht zu werden, mussten die Anreize für Nichtschutzbedürftige gesenkt werden. In Erstaufnahmeeinrichtungen haben künftig Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen. Alle Westbalkanstaaten sind nun sichere Herkunftsstaaten. Für Asylbewerber aus diesen Staaten gilt seit dem 1. September 2015 ein Beschäftigungsverbot. Leistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige werden auf das physische Existenzminimum reduziert.

Diese Maßnahmen sind kein Zeichen von Unmenschlichkeit. Im Gegenteil, sie sind ein Beweis dafür, dass Deutschland seiner humanitären Verantwortung nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch nachkommt. Denn diese unbequemen Maßnahmen sind notwendig, damit wir im kommenden Winter alle wirklich Schutzbedürftigen angemessen unterbringen können. Zusätzlich müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den ungebremsten Zustrom nach Deutschland einzudämmen. Bereits an der Grenze müssen Menschen zurückgewiesen werden, die unter keinen Umständen ein Bleiberecht haben.

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