Ausreisepflicht darf nicht folgenlos bleiben

23. März 2017 | Innen und Recht

Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht debattiert. 

Mit der großen Flüchtlingswelle 2015 erreichten viele unser Land, die nicht schutzbedürftig sind. Wir brauchen unsere Kapazitäten, um den Menschen zu helfen, die tatsächlich vor Krieg und Verfolgung fliehen. Bund und Länder haben sich auf Pläne zur schnelleren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer geeinigt, die im Gesetzentwurf umgesetzt werden. Nicht erst der Fall Amri machte deutlich, dass insbesondere Handlungsbedarf bei Ausreisepflichtigen besteht, von denen eine Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht. Viele der Maßnahmen fordert die Union bereits seit dem Sommer 2016. Künftig können solche Gefährder mittels einer elektronischen Fußfessel überwacht oder auch in Abschiebehaft genommen werden.

Nun ist es an der SPD an einer zügigen Umsetzung mitzuwirken. Auch die Länder dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen und müssen konsequenter abschieben. Bund und Länder müssen hier an einem Strang ziehen, sonst senden wir das Signal, dass sich der lebensgefährliche Weg über das Mittelmeer lohnt.

Hintergrund:

Ende Januar 2017 befanden sich ausweislich des Ausländerzentralregisters 213.439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. In den nächsten Monaten wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) voraussichtlich eine hohe Zahl von Asylanträgen ablehnen und die Zahl der Ausreisepflichtigen dadurch weiter steigen. Um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, fassten die Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 9. Februar 2017 einen Beschluss. Eine der Maßnahmen, auf die man sich verständigt hatte, ist die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

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