Bundestag in Zeiten von Corona handlungsfähig

23. März 2020 | Allgemein, Bundestag, Innen und Recht

Der Bundestag bleibt handlungsfähig und beschließt dringend notwendige Gesetze, um unser Land und unsere Wirtschaft bestmöglich durch die Corona-Krise zu führen. Wir spannen einen Schutzschirm für unsere Unternehmen, Arbeitnehmer, Krankenhäuser und Selbstständigen.

Wir unterstützen Krankenhäuser, damit keines Insolvenz anmelden muss, weil es geplante Eingriffe verschieben muss.

Wir erreichten einen Fonds zur Unterstützung von Unternehmen.
Kurzarbeitergeld wird nun auch bei Corona verursachtem Arbeitsausfall gezahlt und auch, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Über Liquiditätshilfen bei der KfW sorgen wir dafür, dass jedes Unternehmen Expressbürgschaften und günstige Kredite bekommt.
Im Bundeshaushalt stehen dafür Garantien von rund 460 Mrd. Euro zur Verfügung – eine Erhöhung um bis zu 93 Mrd. Euro ist bei Bedarf möglich.
Auch für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige spannen wir einen Schutzschirm. Unternehmen bzw. Selbständige mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate.
Steuerstundungen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 bewirken, dass betroffene Unternehmen
Zeit bekommen, um notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen.

Wir verabschieden einen Nachtragshaushalt und beschließen die Notsituation im Sinne der Schuldenbremse.

Wir verbessern die Bund-Länder-Koordinierung beim Infektionsschutz.

Der Corona-Virus vereinfacht die Situation in Krisengebieten nicht. Wir müssen deshalb in dieser Woche die Verlängerung des Bundeswehrmandats gegen den IS entscheiden.

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