Bundestag in Zeiten von Corona handlungsfähig
Der Bundestag bleibt handlungsfähig und beschließt dringend notwendige Gesetze, um unser Land und unsere Wirtschaft bestmöglich durch die Corona-Krise zu führen. Wir spannen einen Schutzschirm für unsere Unternehmen, Arbeitnehmer, Krankenhäuser und Selbstständigen.
Wir unterstützen Krankenhäuser, damit keines Insolvenz anmelden muss, weil es geplante Eingriffe verschieben muss.
Steuerstundungen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 bewirken, dass betroffene Unternehmen
Zeit bekommen, um notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen.
Wir verabschieden einen Nachtragshaushalt und beschließen die Notsituation im Sinne der Schuldenbremse.
Wir verbessern die Bund-Länder-Koordinierung beim Infektionsschutz.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Rechtsstaat darf sich nicht aushöhlen lassen
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,...
Für faire Asylentscheidungen muss Faktenlage stimmen
Der Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung...
Wünsche an den Rechtsstaat im rot-rot-grünen Berlin
Grüner Berliner Justizsenator kritisiert...
CSU macht Rechtsstaat stark
Rund 10.000 Richter und Staatsanwälte scheiden...
Moderne Videotechnik für Sicherheit auf Bahnhöfen
Es häufen sich die Fälle, in denen schwere...
Digitale Erkennung entlarvt Asylbetrüger
Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres gingen...
Mit Fonds Diesel-Kunden entlasten
Der Dieselskandal und mögliche illegale...
Abschiebung von Gefährdern ist grundrechtskonform
§ 58a Aufenthaltsgesetz regelt die Abschiebung...
EuGH bestätigt geltendes Asylrechtsabkommen Dublin III
Der Europäische Gerichtshof hat heute in zwei...