Bundestag in Zeiten von Corona handlungsfähig
Der Bundestag bleibt handlungsfähig und beschließt dringend notwendige Gesetze, um unser Land und unsere Wirtschaft bestmöglich durch die Corona-Krise zu führen. Wir spannen einen Schutzschirm für unsere Unternehmen, Arbeitnehmer, Krankenhäuser und Selbstständigen.
Wir unterstützen Krankenhäuser, damit keines Insolvenz anmelden muss, weil es geplante Eingriffe verschieben muss.
Steuerstundungen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 bewirken, dass betroffene Unternehmen
Zeit bekommen, um notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen.
Wir verabschieden einen Nachtragshaushalt und beschließen die Notsituation im Sinne der Schuldenbremse.
Wir verbessern die Bund-Länder-Koordinierung beim Infektionsschutz.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
SPD schürt Vorurteile
Das Verhalten der SPD während der...
EuGH-Urteil zur Wohnsitzauflage ist gutes Zeichen für Integration
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat...
Keine europäische Einlagenversicherung zulasten deutscher Bankkunden
Der Deutsche Bundestag hat sich diese Woche...
Integration durch Teilhabe und Einsatz
In der Debatte zur Integrationspolitik wird...
Sozialleistungen nicht als Pull-Faktor ausgestalten
In seinem heutigen Urteil in der Rechtssache...
Änderungen gemeinsam durchsetzen
Der Bundestag hat heute das sogenannte Asylpaket...
Kritik von Amnesty International ist haltlos
Der Vorwurf, die Bundesregierung setze auf Härte...
Entschieden gegen Extremismus vorgehen
Heute wurden im Plenum die Ereignisse in...
Entwicklungshilfe an Zusammenarbeit koppeln
Das Bundesinnenministerium und das Auswärtige...