Bundestagsanhörung zu Gesetzentwürfen assistierter Suizid
Die Experten-Anhörung zu den vier Gesetzentwürfen zur Regelung des assistierten Suizids haben unseren Entwurf als Weg der Mitte bestätigt. Die Sachverständigen sehen unseren Gesetzentwurf als richtige Maßnahme an und bescheinigen dessen Verfassungsmäßigkeit. Sie sprachen sich deutlich für unseren Entwurf aus, der die geschäftsmäßige, also auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid verbieten will.
Die ehemalige Bundesrichterin Ruth Rissing-van Saan machte deutlich, dass der Begriff „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ richtig gewählt und klar definiert sei. Die Arbeit von Ärzten beispielsweise in der Hospiz- und Palliativmedizin sei davon nicht erfasst. Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei individuell und auf Heilung, Leidenslinderung sowie medizinische Hilfe und Rat angelegt. „Die Gefahr, dass medizinische, insbesondere palliativmedizinische Behandlungen zur Heilung oder Leidenslinderung von den genannten tatbestandsmäßigen Verhaltensweisen (geschäftsmäßiges Gewähren, Verschaffen oder Vermitteln der Gelegenheit zur Selbsttötung) nicht in genügender Deutlichkeit unterschieden werden könnten, besteht nicht“, so Rissing-van Saan.
Mehrere Sachverständige stellten klar, dass bei einem Angebot von Suizidassistenz die Zahl der Selbsttötungen zunehmen würde, das hätte sich auch im US-Staat Oregon und der Schweiz gezeigt. Das bestätigt, dass durch Sterbehilfevereine oder sogar den Anspruch auf ärztliche Begleitung beim assistierten Suizid sich mehr Menschen sich das Leben nehmen wollen.
Der Palliativmediziner Stephan Sahm stellte aus ärztlicher Sicht dar: „Suizidassistenz stellt aufgrund der Ergebnisse der Suizidforschung, der empirischen Daten aus Ländern, in denen sie legale und gesellschaftlich akzeptierte Praxis ist, eine Gefährdung von suizidsensiblen Personen und Patienten dar. Sie ist daher aus medizinethischer und medizinpraktischer Sicht zurückzuweisen.“ Die beiden Palliativmediziner Stephan Sahm und Thomas Sitte forderten generell mehr Aufklärung, was die Palliativmedizin leisten könne, da viele Ängste und Suizidwünsche aus Unkenntnis entstünden.
„Der Bundestag sollte sich wieder auf den Ausgangspunkt konzentrieren, der das Gesetzgebungsverfahren ausgelöst hat“, sagte der Ethiker Wolfgang Huber. „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist dadurch entstanden, dass sich Anbieter in Deutschland etablieren, die geschäftsmäßig für Suizidassistenz werben und damit den Suizid fördern.“ Er kritisierte die Gesetzentwürfe, die federführend von Peter Hintze sowie Renate Künast vorgelegt wurden, „denn das geschäftsmäßige Angebot einer solchen Suizidhilfe enthält ebenso wie ein gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Suizidassistenz ein Signal in eine falsche Richtung.“ Selbstbestimmung schlüge in Fremdbestimmung um. Huber warnte, dass „der Suizid im Fall unheilbarer Krankheit zu einem Teil der gesellschaftlichen Normalität würde“.
Juristinnen und Juristen, Ärzte sowie Ethiker bekräftigen, dass unser eng begrenzter Gesetzestext, der nur so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich an der bestehenden Gesetzeslage ändert, der richtige Weg ist. Unser Entwurf ist hilfreich und angemessen, um ein Leben und Sterben in Würde ohne Druck von außen weiter zu ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte sollen weiterhin ohne Einschränkungen für ihre Patientinnen und Patienten da sein können. Ich bin zuversichtlich, dass der von mir mit eingebrachte Antrag im Herbst im Bundestag eine Mehrheit findet.
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