Corona-Warn-App bereit für Installation
Ab heute ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung verfügbar für IPhones und Android-Geräte.
Hier die Antworten auf Fragen, die mich im Zusammenhang mit der App erreicht haben:
Was kann die App?
Die App kann uns nachträglich warnen, wenn wir uns in der Nähe infizierter Personen aufgehalten haben. Das hat den Vorteil, dass man früher über ein Infektionsrisiko Bescheid weiß und selbst schnell Schutzmaßnahmen ergreifen kann, um andere vor einer Ansteckung zu bewahren.
Wie macht die App das?
Das Smartphone sendet im Abstand von zweieinhalb bis fünf Minuten Signale aus. Gleichzeitig registriert das Telefon die Signale von Menschen in der nahen Umgebung. Halten sich zwei oder mehrere Nutzer nebeneinander auf, tauschen die Smartphones ihre Identifikationsnummern aus. Wenn Sie also länger neben einer Person beim Bäcker stehen, die einige Tage später positiv getestet wird, kann die App Sie warnen, auch wenn Sie die infizierte Person gar nicht kennen. Im Gegensatz zur Verbindung mit kabellosen Kopfhörern o.ä. arbeitet die App mit Bluetooth Low Energy, wodurch das Programm keinen spürbaren Einfluss auf die Akkulaufzeit Ihres Gerätes hat.
Kann ich über die App ausspioniert werden?
Sie können durch die App nicht überwacht werden. Die Installation ist zudem vollkommen freiwillig. Bei der Programmierung wurde ein mehrstufiges Konzept umgesetzt, um einen möglichst hohen Datenschutz zu gewährleisten. Das sehen auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, der TÜV IT und der Chaos Computerclub so. Unbefugte können keine Daten abgreifen, Nutzer können nicht ausspioniert werden. Sie bleiben anonym, denn es werden keine tatsächlichen Identitäten ausgetauscht, sondern anonymisierte IDs, die sich mehrfach in der Stunde ändern. Diese IDs der Kontaktpersonen werden nicht zentral gespeichert, sondern dezentral auf den Smartphones. Es gibt also keine zentrale Stelle oder Behörde, die Zugriff auf die Daten der Nutzer hat. Die App wurde im sogenannten Open Source-Verfahren entwickelt, der zugrundeliegende Code ist also für jedermann einsehbar, es gibt keine versteckten Zugriffsmöglichkeiten. Wenn ein Nutzer positiv getestet wird, trägt er das selbst in die App ein. Sie haben also zu jeder Zeit die Hoheit über Ihre Daten. Um Falschmeldungen zu verhindern, soll das nur mit der Verifikation durch einen Code vom Gesundheitsamt möglich sein.
Sollte jeder die App installieren?
Zwar gehen Wissenschaftler davon aus, dass die Zahl der Infektionen und Todesfälle auch bei einem geringeren Anteil sinkt, der volle Effekt für eine effektive Unterbrechung von Infektionsketten kann laut einer Studie aus Oxford aber erst erreicht werden, wenn sich 60 Prozent der Bevölkerung oder mehr beteiligen. Es ist also unbedingt ratsam, die App zu installieren und vielleicht auch Familie und Freunde auf den Nutzen der App hinzuweisen. Sie ist kein Heilsbringer, kann aber ein wesentlicher Baustein sein, damit wir unseren Weg in eine relative Normalität weiter fortsetzen können. Viele von uns haben ihr Smartphone immer dabei. Wenn eine für Sie kostenfreie App dazu beitragen kann, Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen, ist das eine sehr sinnvolle Angelegenheit.
Also machen Sie mit! Bleiben Sie achtsam, halten Sie Abstand, installieren Sie die App!
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von...
Rechtsstaat darf sich nicht aushöhlen lassen
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,...
Für faire Asylentscheidungen muss Faktenlage stimmen
Der Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung...
Wünsche an den Rechtsstaat im rot-rot-grünen Berlin
Grüner Berliner Justizsenator kritisiert...
CSU macht Rechtsstaat stark
Rund 10.000 Richter und Staatsanwälte scheiden...
Moderne Videotechnik für Sicherheit auf Bahnhöfen
Es häufen sich die Fälle, in denen schwere...
Digitale Erkennung entlarvt Asylbetrüger
Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres gingen...
Mit Fonds Diesel-Kunden entlasten
Der Dieselskandal und mögliche illegale...
Abschiebung von Gefährdern ist grundrechtskonform
§ 58a Aufenthaltsgesetz regelt die Abschiebung...