Datenschutz endet nicht an der Grenze
Der EuGH hat heute die sogenannte Safe Harbor Vereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten für ungültig erklärt. Anlass war eine Klage des Internetaktivisten Max Schrems gegen Facebook, das persönliche Daten der Nutzer auf Servern in die USA weiterleitet.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine wichtige Grundsatzentscheidung, die den Datenschutz aller europäischen Bürgerinnen und Bürger stärkt. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Der Europäische Gerichtshof zeigt deutlich auf, dass auch der digitale Fortschritt verlässliche Rechtsgrundlagen benötigt, die nachvollziehbar und vor allem auch überprüfbar sein müssen. Persönliche Daten von Europäern dürfen nicht mehr in den USA gespeichert werden, solange ein angemessenes Schutzniveau nicht gewährleistet ist.
Neben Facebook sind tausende weitere Unternehmen betroffen, die europäische Kundendaten in den USA speichern. Es obliegt nun der EU-Kommission und den USA, sich zügig auf ein neues Datenschutzabkommen zu verständigen, um einen schweren wirtschaftlichen Schaden zu verhindern. Ein solches Abkommen muss einen angemessenen digitalen Fortschritt ermöglichen, aber auch den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz bei der Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten sicherstellen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Beschlagnahmungen gefährden Aufnahmebereitschaft
Hamburg und Berlin wollen Flüchtlinge in...
Gemeinsame Taten statt Vorwürfe
Es ist nun Zeit in einer gemeinsamen...
Keine Akzeptanz von Gewalt in Asylbewerberheimen
Nach mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen...
zu Gast bei Michel Friedman
Eine Million Flüchtlinge sollen in diesem Jahr...
Länder sind jetzt in der Pflicht
Beim Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am...
Bundestagsanhörung zu Gesetzentwürfen assistierter Suizid
Die Experten-Anhörung zu den vier...
Öffentliche Experten-Anhörung
Am 23. September 2015 findet die öffentliche...
Konsens nicht um jeden Preis
Gegen den Widerstand von Ungarn, Rumänien,...
Schnelle und gerechte Verteilung von Asylsuchenden
Durch den ersten Wartebereich für 5.000...