Deutliche Strafverschärfung bei nichtgebildeter Rettungsgasse richtig

5. Juli 2017 | Innen und Recht

Erneut haben Autofahrer durch das Unterlassen der Bildung einer Rettungsgasse den Einsatz der Rettungskräfte behindert und Gaffer auf der Gegenfahrbahn fast weitere Unfälle verursacht. Dieses Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern menschlich traurig. Scheinbar besteht kein Unrechtsbewusstsein mehr. Daher unterstützen wir die Forderung des Verkehrsministers voll. Die deutliche Anhebung der Strafen bei Unterlassung auf 240 Euro, maximal 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einmonatigem Führerscheinentzug sind richtig. Dies gilt es zügig umzusetzen.

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