Einzelfallprüfungen auch für Syrer
Die Landesinnenminister einigten sich auf ihrer Herbsttagung in Koblenz zu einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei syrischen Flüchtlingen.
Die Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei allen, auch den syrischen Flüchtlingen, ist ein richtiger Schritt. Die beschleunigten Verfahren durften keine dauerhafte Einrichtung werden, die nur eine Flüchtlingsgruppe bevorzugt. Die Asylverfahren sind in Deutschland für alle nach klaren rechtsstaatlichen Prinzipien durchzuführen.
Der Verzicht der persönlichen Anhörung führte auch dazu, dass sich nicht schutzbedürftige Personen als Syrer ausgeben konnten.
Auch gebietet es unsere Rechtsordnung zwischen einer individuellen Verfolgung und der Flucht vor dem Bürgerkrieg zu unterscheiden. Bürgerkriegsflüchtlingen steht nur ein subsidiärer Schutz mit einem Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr zu. Dies sichert dennoch ihren Aufenthalt bei uns, bis der Krieg beendet ist.
Die Zustimmung der Landesinnenminister zeigt, dass die Kritik der SPD an Bundesminister Thomas de Maizière nicht im Interesse der Länder und damit unseres ganzen Landes war.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Rückführungen nach Syrien prüfen
Es ist verantwortbar, Syrer wieder in ihre...
IT-Sicherheit in Deutschland stärken
Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in...
Prioritäten statt Formalitäten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF...
Radikale nicht belohnen!
Die Bundesregierung kürzt die Mittel für den...
Raser und Vollverschleierung haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!
Heute tagt der Bundesrat zum letzten Mal vor der...
Nationale Grenzkontrollen bleiben notwendig
Nationale Grenzkontrollen bleiben notwendig,...
Kein Doppelpass für Gefährder
Vertrauliche Unterlagen deutscher...
EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Solidarität
Der Europäische Gerichtshof hat heute...
Linksextremisten konsequent bekämpfen
Bundesinnenminister de Maizière hat heute die...