Einzelfallprüfungen auch für Syrer
Die Landesinnenminister einigten sich auf ihrer Herbsttagung in Koblenz zu einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei syrischen Flüchtlingen.
Die Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei allen, auch den syrischen Flüchtlingen, ist ein richtiger Schritt. Die beschleunigten Verfahren durften keine dauerhafte Einrichtung werden, die nur eine Flüchtlingsgruppe bevorzugt. Die Asylverfahren sind in Deutschland für alle nach klaren rechtsstaatlichen Prinzipien durchzuführen.
Der Verzicht der persönlichen Anhörung führte auch dazu, dass sich nicht schutzbedürftige Personen als Syrer ausgeben konnten.
Auch gebietet es unsere Rechtsordnung zwischen einer individuellen Verfolgung und der Flucht vor dem Bürgerkrieg zu unterscheiden. Bürgerkriegsflüchtlingen steht nur ein subsidiärer Schutz mit einem Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr zu. Dies sichert dennoch ihren Aufenthalt bei uns, bis der Krieg beendet ist.
Die Zustimmung der Landesinnenminister zeigt, dass die Kritik der SPD an Bundesminister Thomas de Maizière nicht im Interesse der Länder und damit unseres ganzen Landes war.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Transitzonen: Keine Zeit fürs Taktieren
Die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze...
Integrationsvereinbarungen in der Fläche einführen
Das am vergangenen Sonntag beschlossene...
Kosten für Flüchtlinge stellen Länder und Kommunen auf harte Probe
Die Kosten für Flüchtlinge werden 2016...
Akzeptanz der Bürger darf nicht überstrapaziert werden
Nachrichten von...
Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur...
Asylpaket – Fehlanreize werden gesenkt
Das Asylpaket ist die richtige und notwendige...
Transitzonen sind eine sinnvolle Maßnahme
Transitzonen sind ein sinnvoller Teil eines...
Organisierter Kriminalität wirksam entgegen treten
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und...
Datenschutz endet nicht an der Grenze
Der EuGH hat heute die sogenannte Safe Harbor...