Einzelfallprüfungen auch für Syrer

3. Dezember 2015 | Innen und Recht

Die Landesinnenminister einigten sich auf ihrer Herbsttagung in Koblenz zu einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei syrischen Flüchtlingen.

Die Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei allen, auch den syrischen Flüchtlingen, ist ein richtiger Schritt. Die beschleunigten Verfahren durften keine dauerhafte Einrichtung werden, die nur eine Flüchtlingsgruppe bevorzugt. Die Asylverfahren sind in Deutschland für alle nach klaren rechtsstaatlichen Prinzipien durchzuführen.

Der Verzicht der persönlichen Anhörung führte auch dazu, dass sich nicht schutzbedürftige Personen als Syrer ausgeben konnten.

Auch gebietet es unsere Rechtsordnung zwischen einer individuellen Verfolgung und der Flucht vor dem Bürgerkrieg zu unterscheiden. Bürgerkriegsflüchtlingen steht nur ein subsidiärer Schutz mit einem Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr zu. Dies sichert dennoch ihren Aufenthalt bei uns, bis der Krieg beendet ist.

Die Zustimmung der Landesinnenminister zeigt, dass die Kritik der SPD an Bundesminister Thomas de Maizière nicht im Interesse der Länder und damit unseres ganzen Landes war.

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