Enger Rechtsrahmen für das Fracking

7. Mai 2015 | Innen und Recht

Mit dem durch die Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zum Fracking (Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, Drs. 18/4713) werden wir eine deutliche Verschärfung der Regelungen bewirken. Es geht also nicht darum, Fracking zu erlauben – es wird ausdrücklich nichts erlaubt, was nicht schon heute erlaubt ist. Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag genießt die Sicherheit von Mensch und Natur höchste Priorität. Auch im eingeleiteten parlamentarischen Verfahren werden wir hierbei keinerlei Abstriche machen.

Die Entwürfe der Bundesregierung bieten gerade deshalb eine gute Diskussionsgrundlage: Bislang sind sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking in Deutschland grundsätzlich zulässig. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Mit einer Anpassung des Rechtsrahmens soll das nun geändert werden.

Dabei schließt das Regelungspaket Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten Deutschlands aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten ist. Etwa zum Schutz der Mineralwasser- oder Getränkeherstellung. Darüber hinaus soll auch außerhalb dieser umfassenden Verbotskulisse unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein.

Ein solches Verbot lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn auch eindeutig belegt ist, dass unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist. Da die Meinungen hierüber weit auseinandergehen, lässt der Gesetzentwurf einzelne Probebohrungen zu – wissenschaftlich begleitet und nach verpflichtender Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird das parlamentarische Verfahren nutzen, um den vorliegenden Entwurf genau zu prüfen und zu hinterfragen. Dabei ist klar, dass es eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür mit uns nicht geben wird.

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