Enger Rechtsrahmen für das Fracking
Mit dem durch die Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zum Fracking (Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, Drs. 18/4713) werden wir eine deutliche Verschärfung der Regelungen bewirken. Es geht also nicht darum, Fracking zu erlauben – es wird ausdrücklich nichts erlaubt, was nicht schon heute erlaubt ist. Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag genießt die Sicherheit von Mensch und Natur höchste Priorität. Auch im eingeleiteten parlamentarischen Verfahren werden wir hierbei keinerlei Abstriche machen.
Die Entwürfe der Bundesregierung bieten gerade deshalb eine gute Diskussionsgrundlage: Bislang sind sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking in Deutschland grundsätzlich zulässig. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Mit einer Anpassung des Rechtsrahmens soll das nun geändert werden.
Dabei schließt das Regelungspaket Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten Deutschlands aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten ist. Etwa zum Schutz der Mineralwasser- oder Getränkeherstellung. Darüber hinaus soll auch außerhalb dieser umfassenden Verbotskulisse unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein.
Ein solches Verbot lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn auch eindeutig belegt ist, dass unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist. Da die Meinungen hierüber weit auseinandergehen, lässt der Gesetzentwurf einzelne Probebohrungen zu – wissenschaftlich begleitet und nach verpflichtender Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird das parlamentarische Verfahren nutzen, um den vorliegenden Entwurf genau zu prüfen und zu hinterfragen. Dabei ist klar, dass es eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür mit uns nicht geben wird.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Bargeld muss als Alternative bleiben
Die Bundesregierung erwägt ein Verbot von...
Weg für das Asylpaket-II endlich frei
Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière und...
Verantwortungslose Aufforderung Kinder loszuschicken
Sigmar Gabriel fordert eine Einzelfalllösung für...
Integration fordert uns alle
Der Flüchtlingszustrom reißt nicht ab....
Die SPD hält alle zum Narren
Während weiter tausende Menschen jeden Tag die...
Weitreichende Verschärfungen des Asylrechts beschlossen
Nachdem die SPD ihre drei Monate währende...
Bürgeranfragen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland und Europa
Zur Zeit erreichen mich viele E-Mails zur...
Schnellere Ausweisung straffälliger Asylbewerber
Die Bundesregierung hat nun die erleichterte...
Asylpaket II schnell umsetzen
Die Parteichefs der Großen Koalition einigten...