EUGH: Keine Flüchtlingsvisa aus EU-Botschaften

7. März 2017 | Innen und Recht

Der Europäische Gerichtshof hat mit heutigem Urteil die von EuGH-Generalanwalt Mengozzi geforderten Visa für Flüchtlinge abgelehnt. Dieses Urteil ist richtig und wichtig für das Fortbestehen der Europäischen Union. Ein grundsätzlicher Anspruch und der nachfolgende unkontrollierbare Zustrom auf die EU- Botschaften wären Wasser auf den Mühlen der Rechtspopulisten gewesen. In absoluten Ausnahmefällen besteht bereits jetzt die Möglichkeit aus humanitären Gründen ein Schengen-Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit zu erteilen. Es hätte auch der Akzeptanz von Flüchtlingen in allen europäischen Ländern geschadet, einen generellen Anspruch auf ein Visum zu bejahen. Wir müssen in Europa an einer gemeinsam erarbeiteten und gemeinsam getragenen Lösung für das Asylrecht arbeiten. Ein aufgedrängtes Vorgehen leistet dem Auseinanderdriften Europas Vorschub.

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