
EUGH: Keine Flüchtlingsvisa aus EU-Botschaften
Der Europäische Gerichtshof hat mit heutigem Urteil die von EuGH-Generalanwalt Mengozzi geforderten Visa für Flüchtlinge abgelehnt. Dieses Urteil ist richtig und wichtig für das Fortbestehen der Europäischen Union. Ein grundsätzlicher Anspruch und der nachfolgende unkontrollierbare Zustrom auf die EU- Botschaften wären Wasser auf den Mühlen der Rechtspopulisten gewesen. In absoluten Ausnahmefällen besteht bereits jetzt die Möglichkeit aus humanitären Gründen ein Schengen-Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit zu erteilen. Es hätte auch der Akzeptanz von Flüchtlingen in allen europäischen Ländern geschadet, einen generellen Anspruch auf ein Visum zu bejahen. Wir müssen in Europa an einer gemeinsam erarbeiteten und gemeinsam getragenen Lösung für das Asylrecht arbeiten. Ein aufgedrängtes Vorgehen leistet dem Auseinanderdriften Europas Vorschub.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Wir sind nicht machtlos gegen den Terror
In der Sendung zu den Attentaten von Paris...
Mehr Geld zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
In der heutigen Bereinigungssitzung zur...
Interview im Deutschlandfunk zum Familiennachzug
In der Diskussion um eine Begrenzung des...
Rechtsstaatliche Asylverfahren für alle
Die Asylverfahren sind in Deutschland nach...
Kein Geschäft mit dem Tod
Mit eindeutiger Mehrheit hat der Deutsche...
Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung – Sterben in Würde
Mit dem Gesetz zur finanziellen Verbesserung...
Antiterror-Regelungen wurden verlängert
Heute hat der Bundestag die Verlängerung der...
Gesetzesänderung schützt unser nationales Kulturgut
In dieser Woche hat das Bundeskabinett den...
Transitzonen: Keine Zeit fürs Taktieren
Die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze...