EuGH-Urteil zur Wohnsitzauflage ist gutes Zeichen für Integration

1. März 2016 | Innen und Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Flüchtlingen, die in Deutschland subsidiären Schutz genießen, der Wohnort zugewiesen werden kann. Die Wohnsitzauflage ist ein wichtiges Instrument um die richtigen Impulse zu setzen, Ghettobildung zu verhindern und damit die Integration zu erleichtern. Das EuGH-Urteil setzt damit ein gutes Zeichen für die Integration.

Die Auflage soll niemanden schlechter behandeln, sondern angesichts der immensen Herausforderungen Integrationsschwierigkeiten vorbeugen. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun schnell prüfen, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

Neben den subsidiär Schutzbedürftigen sollte zukünftig aber auch für anerkannte Asylbewerber eine Wohnsitzauflage möglich sein. Vor dem Hintergrund zunehmenden Wachstumsdrucks in den Ballungsräumen und des demografischen Wandels wäre das eine wichtige Maßnahme.

Im verhandelten Fall ging es um zwei Syrer, die 1998 und 2001 in Deutschland Zuflucht gefunden haben (Rechtssachen C-443/14 und C-444/14). Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall an die Luxemburger Richter übertragen, um die Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen zu lassen. Nach deutschem Recht wird die Aufenthaltserlaubnis von Personen mit subsidiärem Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage verbunden. Der EuGH hat nun befunden, dass eine Auflage unter Umständen für bestimmte Personengruppen gerechtfertigt ist. Die Voraussetzung, ob besondere Integrationsschwierigkeiten zu erwarten sind, muss nun durch das Bundesverwaltungsgericht geprüft werden.

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