Flüchtlingsstatus nur für Verfolgte
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat heute in zweiter Instanz geurteilt, dass die syrische Klägerin einen Anspruch auf den subsidiären Schutzstatus, nicht auf den Flüchtlingsstatus hat. Bundesweit hatten mehr als 18.500 Syrer gegen den subsidiären Schutzstatus geklagt.
Das war die richtige Entscheidung. Unser Land bietet Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen Schutz. Wenn wir dauerhaft handlungsfähig bleiben wollen, können wir nicht alle Menschen gleich behandeln. Wir müssen unterscheiden zwischen Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen und zwischen Menschen, die auf Dauer nicht in ihr Heimatland zurückkehren können und denjenigen, denen nach Ende des Krieges keine Gefahr mehr droht.
Nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, der z.B. wegen ihrer politischen Überzeugung Verfolgung droht. Das ist bei der Klägerin, wie auch bei vielen anderen syrischen Klägern nicht der Fall. Sie sind vollkommen nachvollziehbar vor dem in ihrem Land tobenden Bürgerkrieg geflohen, wurden aber nicht individuell verfolgt. Ihnen steht deshalb der subsidiäre Schutz zu. Das heißt, dass ihnen eine Aufenthaltsberechtigung von einem Jahr erteilt wird. Sie kann um zwei Jahre verlängert werden, wenn die Situation in ihrer Heimat noch immer gefährlich ist.
Eine politische Verfolgung ergibt sich auch nicht aus der unbelegten Hypothese, dass bei einer Rückkehr nach Syrien politische Verfolgung allein deshalb drohen könnte, weil die Klägerin nach Deutschland geflohen war. Weder gibt es solche Berichte von Rückkehrern noch ist ersichtlich, wie die Situation in Syrien nach dem Krieg sein wird. Und bis zum Ende des Krieges bietet der subsidiäre Schutzstatus eine Zuflucht bei uns.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Ehrlichkeit muss überprüfbar sein!
Die CSU fordert eine medizinische...
Deutschlandfunk-Interview zum Familiennachzug
Dazu sprach ich am 27.12.2017 im Interview mit...
Zu wenige Rückkehrer
Die Kanzlerin hatte eine „nationale...
Prämien für freiwillige Ausreisen
Ausreisepflichtige, die sich bis Februar zu...
Rückführungen nach Syrien prüfen
Es ist verantwortbar, Syrer wieder in ihre...
IT-Sicherheit in Deutschland stärken
Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in...
Prioritäten statt Formalitäten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF...
Radikale nicht belohnen!
Die Bundesregierung kürzt die Mittel für den...
Raser und Vollverschleierung haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!
Heute tagt der Bundesrat zum letzten Mal vor der...