Freiheit muss aktiv verteidigt werden
Bayern führt als erstes Bundesland die elektronische Fußfessel für Gefährder ein. Der Bayerische Landtag hat die dafür notwendige Anpassung des Polizeiaufgabengesetzes gestern beschlossen.
Uns liegt daran, dass andere Bundesländer sich ebenfalls anschließen und uns im präventiven Kampf gegen gefährliche Extremisten unterstützen. Es geht hier nicht darum, die Freiheit der Bürger zu beschneiden, sondern sie durch die Einschränkung weniger Gefährder zu garantieren. Nur wer weitsichtig den Extremisten im Vorfeld den Wind aus den Segeln nimmt und sie rechtzeitig aus dem Verkehr zieht, zeigt, dass er aktiv an unserem Rechtsstaat teilnimmt. Freiheit muss aktiv verteidigt werden.
Aufgrund der Neuregelung im Polizeiaufgabengesetz kann die Polizei künftig bei Personen, von denen eine „drohende Gefahr“ für die innere Sicherheit ausgehen könnte, die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Bei schweren Verdachtsfällen erlaubt das Gesetz eine unbegrenzte Präventivhaft, die allerdings alle drei Monate richterlich überprüft werden muss.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Augenmaß bei Angleichung des Urheberrechts in der Wissensgesellschaft
Das Urheberrecht soll an die veränderten...
Klares Signal gegen Kinderehe statt wohlgemeinter Theorie
Klares Signal gegen Kinderehe statt...
SPD bei innerer Sicherheit unglaubwürdig
Die SPD hat gestern ihre Vorstellungen zur...
Keine Mitwirkung des Asylbewerbers – Leistungskürzung!
Wirkt ein abgelehnter Asylbewerber an der...
Endlich härtere Strafen für Einbrecher
Opfer von Einbrüchen in die eigene Wohnung...
Kampf den neuen Drogen
Im Kampf gegen Drogen gibt es trotz aller...
SPD: Wortklauberei für Einbrecher
Im Koalitionsausschuss Ende März rang die Union...
Grenzkontrollen bei Terrorgefahr
Die EU-Kommission hatte am Dienstag empfohlen,...
Kinderehen rigoros verbieten
Heute berät der Deutsche Bundestag das Gesetz...