Für faire Asylentscheidungen muss Faktenlage stimmen

4. August 2017 | Innen und Recht

Der Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung warnt heute vor Mängeln im Ausländerzentralregister, die zu gravierenden Fehlentscheidungen führen könnten. 

Jedes faire Verfahren setzt zuallererst voraus, dass alle relevanten Tatsachenfragen geklärt sind. Die CSU will zügige Asylverfahren, Asylentscheidungen, die vor Gericht Bestand haben und gegebenenfalls konsequente Abschiebungen. Das geht aber alles nur, wenn auch die Daten im Ausländerzentralregister absolut verlässlich sind. Nach einem Bericht des Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung soll das Register fehlerhaft sein. Sofern das zutrifft, begrüße ich, dass solche Schwachstellen jetzt aufgedeckt werden. Wichtig ist, dass die Fehlerquellen abgestellt, die Abläufe optimiert und die Ausländerbehörden so aufgestellt werden, dass das Ausländerzentralregister sauber geführt ist.

In dem Ausländerzentralregister (AZR) sind zehn Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst, die sich aktuell zum Stichtag 30.6.2017 in Deutschland aufhalten, darunter etwa 5,8 Millionen aus Nicht-EU-Staaten. Für das AZR ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF) als Registerbehörde zuständig. Die Daten werden von etwa 600 Ausländerbehörden in Deutschland in das Register eingespeist.

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