Härtere Strafen für Dschihadisten

23. April 2015 | Innen und Recht

Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat sich die Zahl der Dschihadisten, die aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, binnen eines Jahres mehr als verdoppelt. Es geht nun darum, zu verhindern, dass aus Deutschland ausreisende Islamisten in Syrien kämpfen und unser davor Land zu schützen, dass zurückkehrende Dschihadisten das im Kampf Gelernte auch bei uns umsetzen. Und es geht nicht zuletzt auch darum, zu verhindern, dass aus fehlgeleiteten Jugendlichen Täter werden. Die Radikalisierung und der Wunsch auszureisen, um in den Krieg zu ziehen oder einen sogenannten Gotteskrieger zu heiraten, passieren nicht von jetzt auf gleich und weniger heimlich, als oft angenommen. Das Strafrecht muss also so angepasst werden, dass wir dieser Entwicklung nicht ohnmächtig entgegenstehen.

Ebenso wie wir verhindern müssen, dass Kämpfer aus Deutschland für den IS in den Krieg ziehen, muss auch die Unterstützung des Terrorismus durch Geldmittel unterbunden werden. Auch wenn der IS weltweit über Geldquellen verfügt, entbindet uns das nicht von unserer Verantwortung, unseren Teil zu leisten und die Forderungen der Financial Action Task Force umzusetzen: Terrorismusfinanzierung muss unter Strafe gestellt werden. Die Erweiterung des Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung ist daher eine wichtige Reaktion, um Finanzströme und Geldflüsse aus Deutschland zukünftig noch besser unterbinden zu können als bisher.

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