Illegale Geschäfte im Darknet bekämpfen
Bei der Bekämpfung illegaler Geschäfte im Darknet hat sich die Justizministerkonferenz diese Woche auf Vorschlag Bayerns deutlich positioniert. Die Landesminister beauftragen Bundesjustizminister Maas, ein klarstellendes Gesetz vorzulegen. Das ist zweifelsohne notwendig. Denn die Ermittler müssen beim Übergang der virtuellen zur realen Welt auf gesicherter rechtlicher Grundlage den Fuß in die Tür bekommen. Und das heißt: Postdienstleister müssen unseren Ermittlern Auskunft über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten geben. Und zwar nicht nur dann und solange wie die Postsendung unterwegs ist, sondern künftig auch dann, wenn die Ware bereits ausgeliefert ist.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Opposition muss endlich das System verstehen!
Die Opposition erneut ihre Forderung das...
Hilfe für den Mittelstand durch KfW-Schnellkredit 2020
Der Mittelstand ist eine zentrale Säule unserer...
Maßnahmen gegen die Corona-Krise
Die Bewältigung der Corona-Pandemie bedeutet...
Bundestag in Zeiten von Corona handlungsfähig
Der Bundestag bleibt handlungsfähig und...
Gegen Hass und rechtsextreme Gewalt
Unsere Sicherheitsbehörden arbeiten mit...
Ein Gesetzespaket, das Klarheit schafft! – Einwanderung von Fachkräften stärken – Einwanderung in Sozialsysteme verhindern
Die heute verabschiedeten sieben Gesetze,...
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz entspricht dem...
Bundeskabinett beschließt Wohngeld-Erhöhung
Die Erhöhung des Wohngeldes wird für viele...
Inklusives Wahlrecht
In unserem Land leben mehr als 81.000 unter...