Illegale Geschäfte im Darknet bekämpfen
Bei der Bekämpfung illegaler Geschäfte im Darknet hat sich die Justizministerkonferenz diese Woche auf Vorschlag Bayerns deutlich positioniert. Die Landesminister beauftragen Bundesjustizminister Maas, ein klarstellendes Gesetz vorzulegen. Das ist zweifelsohne notwendig. Denn die Ermittler müssen beim Übergang der virtuellen zur realen Welt auf gesicherter rechtlicher Grundlage den Fuß in die Tür bekommen. Und das heißt: Postdienstleister müssen unseren Ermittlern Auskunft über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten geben. Und zwar nicht nur dann und solange wie die Postsendung unterwegs ist, sondern künftig auch dann, wenn die Ware bereits ausgeliefert ist.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Mehr Schutz für Bürger und Sicherheitskräfte
In dieser Woche wurden im Deutschen Bundestag...
NPD zu bedeutungslos um sie zu verbieten
Das Bundesverfassungsgericht hat mit heutigem...
Wechsel an der Spitze des BAMF
Heute erfolgte im Beisein von...
Keine Vorverurteilungen aber auch keine Vertuschungen
Es gilt nun aus der berechtigten Empörung über...
Spät und zu wenig gegen Wohnungseinbrüche
Bereits im Januar 2015 forderte die CSU bei...
Flüchtlingsstatus nur für Verfolgte
Das Schleswig-Holsteinische...
Union setzt Investitionen in Sicherheitskräfte durch
Der heute verabschiedete Haushaltsplan 2017 des...
Punkte bringen keine Fachkräfte
Die SPD plant ein Einwanderungsgesetz, dass...
Kinderehen sind nicht zu rechtfertigen
Auf ihrem Parteitag hat die CSU einen Leitantrag...