Illegale Geschäfte im Darknet bekämpfen

23. Juni 2017 | Innen und Recht

Bei der Bekämpfung illegaler Geschäfte im Darknet hat sich die Justizministerkonferenz diese Woche auf Vorschlag Bayerns deutlich positioniert. Die Landesminister beauftragen Bundesjustizminister Maas, ein klarstellendes Gesetz vorzulegen. Das ist zweifelsohne notwendig. Denn die Ermittler müssen beim Übergang der virtuellen zur realen Welt auf gesicherter rechtlicher Grundlage den Fuß in die Tür bekommen. Und das heißt: Postdienstleister müssen unseren Ermittlern Auskunft über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten geben. Und zwar nicht nur dann und solange wie die Postsendung unterwegs ist, sondern künftig auch dann, wenn die Ware bereits ausgeliefert ist. 

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