Kein Geschäft mit dem Tod
Mit eindeutiger Mehrheit hat der Deutsche Bundestag heute für das Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe des Suizids gestimmt. Ich begrüße dieses klare Ergebnis, das wir mit unserem Gesetzentwurf, den ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen fraktionsübergreifend verfasst habe, heute erreicht haben. Damit können wir die Tätigkeiten von dubiosen und aggressiven Organisationen und Einzelpersonen, die den Tod auf Bestellung servieren, unterbinden. Diejenigen, die die Unterstützung anderer beim Suizid bewusst und gewollt zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Tätigkeit machen, werden vom Strafrecht bedroht. Ärzten jedoch, bleibt ihr Freiraum erhalten und sie werden nach unserem Entwurf nicht kriminalisiert.
Wir schützen hiermit Menschen vor unseriösen Angeboten, die sie unter Druck setzen und sie zum Suizid verleiten. Wir zeigen hiermit eindeutig, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. Unser Gesetzentwurf, der nur so wenig wie möglich regelt, aber so viel wie nötig, hat sich heute entgegen aller falscher Behauptungen zurecht durchgesetzt.
Über die Entscheidung über die Suizidbeihilfe unterlagen die Abgeordneten keinem Fraktionszwang. Es lagen vier Gesetzentwürfe zur Abstimmung vor, die von einem Totalverbot, bis zu einer Freigabe des ärztlich assistierten Suizids reichten.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von...
Rechtsstaat darf sich nicht aushöhlen lassen
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,...
Für faire Asylentscheidungen muss Faktenlage stimmen
Der Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung...
Wünsche an den Rechtsstaat im rot-rot-grünen Berlin
Grüner Berliner Justizsenator kritisiert...
CSU macht Rechtsstaat stark
Rund 10.000 Richter und Staatsanwälte scheiden...
Moderne Videotechnik für Sicherheit auf Bahnhöfen
Es häufen sich die Fälle, in denen schwere...
Digitale Erkennung entlarvt Asylbetrüger
Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres gingen...
Mit Fonds Diesel-Kunden entlasten
Der Dieselskandal und mögliche illegale...
Abschiebung von Gefährdern ist grundrechtskonform
§ 58a Aufenthaltsgesetz regelt die Abschiebung...