Kein Hartz IV Anspruch für arbeitssuchende EU-Bürger
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits letztes Jahr, dass Unionsbürger von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie nicht nach Arbeit suchen. Nun entschied er, dass auch arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland keinen unbegrenzten Anspruch auf Hartz IV haben.
Verliert ein EU-Bürger nach weniger als einem Jahr seine Arbeitsstelle, hat er nur für sechs Monate Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, sofern er eine neue Anstellung sucht.
Diese Urteil zeigt, dass die europäische Freizügigkeit nicht durch Sozialleistungen alimentiert wird und Sozialsysteme dazu da sind, um diejenigen aufzufangen, die bereits einen Anteil geleistet haben und bereit sind, dies weiter zu tun.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
NZ-Interview: Michael Frieser stimmt mit Nein
„Drängende Fragen bleiben ungeklärt“ NÜRNBERG —...
Liberale Moschee in Berlin unterstützen
Die Berliner Bürgerrechtlerin Seyran Ateş...
Illegale Autorennen verhindern, Raser hart bestrafen
Auf Vorschlag des Rechtsausschusses beschließt...
Illegale Geschäfte im Darknet bekämpfen
Bei der Bekämpfung illegaler Geschäfte im...
Allgemeinheit vor Gewalt- und Sexualstraftätern schützen
Auf Initiative der CSU hat die...
Mit Online-Durchsuchung Strafverfolgung auf der Höhe der Zeit
Über Online-Durchsuchung und die sogenannte...
Rechtsstaat durchsetzen mit effektiven Strafen
Der Bundestag entscheidet heute über das...
Grüne Träume von Übernahme des Innenministeriums zeugen von Realitätsverweigerung
Die Grünen werden auch in Zukunft kein...
Bundesweite Schleierfahndung nötig
Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann...