Kein Hartz IV Anspruch für arbeitssuchende EU-Bürger
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits letztes Jahr, dass Unionsbürger von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie nicht nach Arbeit suchen. Nun entschied er, dass auch arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland keinen unbegrenzten Anspruch auf Hartz IV haben.
Verliert ein EU-Bürger nach weniger als einem Jahr seine Arbeitsstelle, hat er nur für sechs Monate Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, sofern er eine neue Anstellung sucht.
Diese Urteil zeigt, dass die europäische Freizügigkeit nicht durch Sozialleistungen alimentiert wird und Sozialsysteme dazu da sind, um diejenigen aufzufangen, die bereits einen Anteil geleistet haben und bereit sind, dies weiter zu tun.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Übergriffe dürfen nicht als „harmloses Grabschen“ abgetan werden
Seit Jahren, weit vor den abscheulichen...
EU darf sich nicht kleinreden
Die Europäischen Staats- und Regierungschefs...
Gemeinsame Wahrnehmung der Rechte von Urhebern und Verlagen muss erhalten bleiben
Am vergangenen Donnerstag verhandelte der...
Nachhaltige Lösung muss Vorrang haben
Deutschland kann auf Dauer nur eine gemeinsame...
Koalition schafft größere Rechtssicherheit für Häuserbau
Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch ein...
Wohnsitzauflage sorgt für Entspannung des Wohnungsmarktes
Aktuelle Prognosen zur weiteren Entwicklung der...
SPD schürt Vorurteile
Das Verhalten der SPD während der...
EuGH-Urteil zur Wohnsitzauflage ist gutes Zeichen für Integration
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat...
Keine europäische Einlagenversicherung zulasten deutscher Bankkunden
Der Deutsche Bundestag hat sich diese Woche...