Kein Hartz IV Anspruch für arbeitssuchende EU-Bürger
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits letztes Jahr, dass Unionsbürger von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie nicht nach Arbeit suchen. Nun entschied er, dass auch arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland keinen unbegrenzten Anspruch auf Hartz IV haben.
Verliert ein EU-Bürger nach weniger als einem Jahr seine Arbeitsstelle, hat er nur für sechs Monate Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, sofern er eine neue Anstellung sucht.
Diese Urteil zeigt, dass die europäische Freizügigkeit nicht durch Sozialleistungen alimentiert wird und Sozialsysteme dazu da sind, um diejenigen aufzufangen, die bereits einen Anteil geleistet haben und bereit sind, dies weiter zu tun.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Integration durch Teilhabe und Einsatz
In der Debatte zur Integrationspolitik wird...
Sozialleistungen nicht als Pull-Faktor ausgestalten
In seinem heutigen Urteil in der Rechtssache...
Änderungen gemeinsam durchsetzen
Der Bundestag hat heute das sogenannte Asylpaket...
Kritik von Amnesty International ist haltlos
Der Vorwurf, die Bundesregierung setze auf Härte...
Entschieden gegen Extremismus vorgehen
Heute wurden im Plenum die Ereignisse in...
Entwicklungshilfe an Zusammenarbeit koppeln
Das Bundesinnenministerium und das Auswärtige...
Asylneuregelungen entsprechen den Bedürfnissen der Praxis
Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortet...
Flüchtlingsfrage bedroht Europa
Auf dem heute endenden EU Gipfel wird gegen den...
Expertenrunde zur Integrationsvereinbarung
Eine hochkarätig besetzte Expertenrunde mit...