Kein Hartz IV Anspruch für arbeitssuchende EU-Bürger
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits letztes Jahr, dass Unionsbürger von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie nicht nach Arbeit suchen. Nun entschied er, dass auch arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland keinen unbegrenzten Anspruch auf Hartz IV haben.
Verliert ein EU-Bürger nach weniger als einem Jahr seine Arbeitsstelle, hat er nur für sechs Monate Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, sofern er eine neue Anstellung sucht.
Diese Urteil zeigt, dass die europäische Freizügigkeit nicht durch Sozialleistungen alimentiert wird und Sozialsysteme dazu da sind, um diejenigen aufzufangen, die bereits einen Anteil geleistet haben und bereit sind, dies weiter zu tun.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Schnelle und gerechte Verteilung von Asylsuchenden
Durch den ersten Wartebereich für 5.000...
Worten müssen endlich Taten folgen – die EU ist am Zug
Sowohl Bundeskanzlerin Merkel als...
Arbeitsvisa lösen nicht die Probleme der Menschen
Die SPD hat vorgeschlagen, spezielle Arbeitsvisa...
Unabhängigkeit des Generalbundesanwaltes in Gefahr
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch...
Wirtschaftsflucht schadet nicht nur Deutschland
Die Diskussion um den Umgang mit Asylbewerbern...
Deutschland braucht Fachkräfte, kein neues Einwanderungsgesetz und erst recht keinen Kuhhandel
Die Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz...
Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft
Niedergelassenen Ärzte, die sich bestechen...
„Kontrovers“ im Deutschlandfunk
Die steigende Zahl von Flüchtlingen vom Balkan...
Aufgesetzte Empörung hilft niemandem
Die Zugangszahlen der vergangenen Monate belegen...