Kein Hartz IV Anspruch für arbeitssuchende EU-Bürger
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits letztes Jahr, dass Unionsbürger von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie nicht nach Arbeit suchen. Nun entschied er, dass auch arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland keinen unbegrenzten Anspruch auf Hartz IV haben.
Verliert ein EU-Bürger nach weniger als einem Jahr seine Arbeitsstelle, hat er nur für sechs Monate Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, sofern er eine neue Anstellung sucht.
Diese Urteil zeigt, dass die europäische Freizügigkeit nicht durch Sozialleistungen alimentiert wird und Sozialsysteme dazu da sind, um diejenigen aufzufangen, die bereits einen Anteil geleistet haben und bereit sind, dies weiter zu tun.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Flüchtlingspolitik: keine Trendwende in Sicht
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in der...
Wirtschaft: überreguliert und überfordert
1.700 Gesetzen, fast 2.800 Rechtsverordnungen...
Prävention statt Legalisierung!
Die Politik der Ampel ist wahrscheinlich nur...
Hamas-Terror: Wer feiert da eigentlich auf deutschen Straßen?
Seit Samstag kam und kommt es in mehreren...
Alle Zahlungen in die palästinensischen Gebiete stoppen!
Nach dem peinlichen PR-Chaos auf europäischer...
Solidarität mit Israel: Was folgt unseren Worten?
Palästinensische Terroristen haben Israel mit...
Flüchtlingspolitik: Stimmengewirr statt klarem Kurs
Das Chaos, das die Ampel-Koalitionäre in den...
Faeser & Scholz machen Deutschland zum Fluchtziel Nummer 1
In den ersten acht Monaten dieses Jahres kamen...
Ohne Sinn und Verstand: Heizungsgesetz durchgedrückt
Heute hat die Ampel das Heizungsgesetz gegen die...