Kinderehen in Zukunft nichtig

14. Februar 2017 | Innen und Recht

Die Koalition hat sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Kinderehen geeinigt.

Ehen mit Kindern unter 16 Jahren sollen künftig nichtig sein. Damit wird das Anliegen der Union aufgegriffen, Kinder ohne die Notwendigkeit eines langwierigen Anfechtungsverfahrens sofort aus ihrer Lage zu befreien. Denn Kinder unter 16 Jahren können sich noch nicht für eine Ehe entscheiden. Sie gehören in die Schule und müssen die Chance auf Bildung und damit auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten. Solche Kinderehen sind für mich gleichbedeutend mit Zwangsehen und müssen ausnahmslos unterbunden werden.

Bei Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren hingegen müssen wir differenzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen waren bisher auch bei uns Eheschließungen ab 16 Jahren gestattet. Wenn eine strenge Prüfung ergibt, dass eine einvernehmliche Bindung besteht, sollten wir Eheleute nicht trennen, weil vielleicht ein halbes Jahr fehlt. Hier ist das Aufhebungsverfahren, das eine gerichtliche Prüfung beinhaltet, der richtige Weg.

Nachdem wir lange genug auf den Gesetzentwurf warten mussten, darf keine weitere Zeit verschwendet werden, damit schnellst möglichst Rechtssicherheit herrscht.

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