Kinderehen rigoros verbieten

28. April 2017 | Innen und Recht

Heute berät der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Verbot von Kinderehen in erster Lesung.

„Seit dem Sommer letzten Jahres hat sich die Union dafür eingesetzt, dem unhaltbaren Zustand Einhalt zu gebieten, dass in unserem Land über 1.600 Minderjährige in einer Ehe leben müssen.Grundlage für eine Ehe muss die freie Entscheidung mündiger Bürger sein und kein Zwang durch tradierte Vorstellungen der Verwandten. Kinder gehören in die Schule und sollten sich frei entfalten und eine Zukunft planen können, nicht selbst Kinder bekommen. Das gilt insbesondere für junge Mädchen unter 16 Jahren. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie ohne langwierige Verfahren sofort von ihren ehelichen Verpflichtungen freigestellt werden und Kind sein dürfen. Denn Ehen mit Kindern unter 16 Jahren sollen in Zukunft ohne Wenn und Aber nichtig sein.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehen mit unter 16-Jährigen nichtig sind. Eine geschlossene Ehe ist aufhebbar, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatte, aber noch nicht volljährig war.

Das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht soll ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden.

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