Aus ideologischen Gründen ließ die Ampel zwei Jahre Kinder im Stich, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren und sind. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet und weiterer schwerer Straftaten – wie etwa Terrorismus – oft der einzige Ermittlungsansatz. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass eine IP Adressen Speicherung bei schwerer Kriminalität rechtens ist. Aber statt eine effektive Strafverfolgung der Kinderschänder zu ermöglichen, wollte die Ampel mit „Quick freeze“ Daten einfrieren, die oft längst nicht mehr vorhanden sind. Klares Urteil der Praktiker: vollkommen sinnlos. Ohne eine gesetzliche Speicherpflicht bleiben viele dieser abscheulichen Verbrechen unaufgeklärt. Zurzeit hängt es vom Zufall ab, ob die IP-Adressen bei Anfragen der Strafverfolgungsbehörden noch vorhanden sind
Mit dem Zerfall der Ampel bröckelt nun auch die ideologische Ablehnungsfront der Rest-Ampel gegen die IP-Adressen-Speicherung. Wir haben deshalb sofort gehandelt und diese Woche erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung einer dreimonatigen Mindestspeicherung von IP-Adressen eingebracht. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, den wir in verbundener Debatte ebenfalls beraten, geht in eine ähnliche Richtung. Wir dürfen die betroffenen Kinder nicht länger allein lassen.