Koalition schafft größere Rechtssicherheit für Häuserbau

4. März 2016 | Innen und Recht

Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch ein Gesetzesentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts auf den Weg gebracht. Durch den Entwurf sind die Voraussetzungen für faire Vertragsbedingungen und größere Rechtssicherheit gegeben. Dadurch wird der Verbraucherschutz bei der Planung und Errichtung von privaten Wohnimmobilien ausgebaut.

Damit Verbraucher nicht übereilt und ohne gründliche Abwägungen einen Bauvertrag abschließen, bekommen sie nach dem neuen Bauvertragsrecht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Durch Mindestanforderungen an die Baubeschreibung werden sowohl Unklarheiten über den geschuldeten Erfolg verringert, als auch eine besserte Vergleichbarkeit der Angebote erzielt. Der Bauherr erhält darüber hinaus die Möglichkeit, Änderungswünsche anzuordnen, wenn sich die Vertragsparteien zuvor nicht über die Ausführung und Anpassung des zu zahlenden Preises geeinigt haben. Zugleich wird mittels einer vorläufig pauschalisierten Mehrvergütung gewährleistet, dass der Unternehmer für seine Leistung zügig Geld bekommt.

Diese notwendige Reform des Bauvertragsrechts führt zu einem sachgerechten Interessenausgleich zwischen dem Verbraucher einerseits und der Wirtschaft andererseits. Wir erreichen ein größeres Maß an Rechtssicherheit. Das kommt nicht nur den Verbrauchern zugute, sondern steht auch im Interesse der Bauwirtschaft und der Architekten.

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