Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft
Niedergelassenen Ärzte, die sich bestechen lassen, drohen künftig harte Strafen, denn die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Korruption beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und gefährdet das schützenswerte Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Bislang machten sich bei Bestechung nur angestellte Ärzte strafbar, bei niedergelassenen Medizinern gab es hingegen eine Gesetzeslücke.
Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich diese bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen. Der Gesetzentwurf sieht neue Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor. Nachdem die Sozialdemokraten in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzliche Lösung im Bundesrat noch blockiert hatten, konnte im Koalitionsvertrag eine entsprechende Verabredung getroffen werden, die nun umgesetzt wird. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen im SGB V, durch die insbesondere ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften etabliert werden soll.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
EuGH bestätigt geltendes Asylrechtsabkommen Dublin III
Der Europäische Gerichtshof hat heute in zwei...
„Kontrovers“ im Deutschlandfunk
Rom fühlt sich von der EU im Stich gelassen....
Freiheit muss aktiv verteidigt werden
Bayern führt als erstes Bundesland die...
Interview im Deutschlandfunk zur Flüchtlingspolitik
"Wir wollen kein Reiseunternehmen auf dem...
Innere Sicherheit nur mit der Union
Der Versuch der SPD, sich als Motor der inneren...
Verfassungsschutzbericht zeigt, dass auch linksextreme Bedrohung zulegt
Der Verfassungsschutzbericht gibt keine...
Deutliche Strafverschärfung bei nichtgebildeter Rettungsgasse richtig
Erneut haben Autofahrer durch das Unterlassen...
Hass im Internet eindämmen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat heute der...
Damit man sich zuhause weiter sicher fühlen kann
Eine Strafverschärfung und die...