Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft
Niedergelassenen Ärzte, die sich bestechen lassen, drohen künftig harte Strafen, denn die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Korruption beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und gefährdet das schützenswerte Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Bislang machten sich bei Bestechung nur angestellte Ärzte strafbar, bei niedergelassenen Medizinern gab es hingegen eine Gesetzeslücke.
Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich diese bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen. Der Gesetzentwurf sieht neue Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor. Nachdem die Sozialdemokraten in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzliche Lösung im Bundesrat noch blockiert hatten, konnte im Koalitionsvertrag eine entsprechende Verabredung getroffen werden, die nun umgesetzt wird. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen im SGB V, durch die insbesondere ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften etabliert werden soll.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Protest allein löst keine Probleme
Die Ergebnisse der Landtagswahl in...
Kinder sollen spielen nicht heiraten
Es ist wichtig und richtig, dass wir uns mit der...
Ankara bedroht unsere innere Sicherheit
Die Türkei entfernt sich immer weiter von...
„Nicht verschrecken lassen“
Michael Frieser im Gespräch mit Ann-Kathrin...
Muslimische Verbände in der Pflicht
Der islamistisch motivierte Angriff auf fünf...
Fördermittel an Zusammenarbeit koppeln
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)...
Spielraum der Russenmafia einengen!
Osteuropäische Einbrecherbanden richten nicht...
Stalkern Einhalt gebieten
Die Bundesregierung hat heute den vom...
Nein heißt nein!
Lange hat die Unionsfraktion dafür gekämpft,...