Länder sind jetzt in der Pflicht
Beim Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24.09.2015 wurden nochmals weitreichende finanzielle Hilfen für die Länder beschlossen. Im kommenden Jahr erhalten diese eine monatliche Pauschale in Höhe von 670 Euro je Flüchtling. Des Weiteren wurden Leistungen in Höhe von 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau und 350 Mio. Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beschlossen.
Es muss aber deutlich sein, dass die Länder am Zug sind, endlich nun ihren eigenen Verpflichtungen nachzukommen. Schließlich kann die geforderte weitere Verkürzung der Verfahrensdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur eine Entspannung der Situation mit sich bringen, wenn die Länder ihrerseits ihre Verwaltungsgerichte personell ausreichend ausstatten und rechtskräftige Abschiebungen durchführen.
Die neu beschlossenen Regelungen zur Verteilung und Aufnahme der Asylbewerber müssen ebenfalls von allen Ländern umgesetzt werden. Die bisher fehlende innerdeutsche Solidarität muss endlich wieder hergestellt werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Zum Thema: Assistierter Suizid
Die Neuregelung des assistierten Suizids ist...
Enger Rechtsrahmen für das Fracking
Mit dem durch die Bundesregierung eingebrachten...
Lückenlose Aufklärung statt Vorverurteilung
Die Vorwürfe gegen den BND und den...
Frage & Antwort: Assistierter Suizid
Die Rechtsprechung hat sich fundamental...
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts...
Wie ist ein Sterben in Würde möglich?
Auf Einladung meines Bundestagskollegen Armin...
Staatsangehörigkeit ist ein Bekenntnis
Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts gehen an...
Härtere Strafen für Dschihadisten
Nach Angaben des Bundesamtes für...
Mit entschlossenen Maßnahmen gegen Einbruchsdiebstahl
Im Jahr 2014 stieg die Zahl der...