Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern

13. Juni 2016 | Innen und Recht

Angesichts der geringen Anerkennungsquoten für Antragsteller aus den Maghreb-Staaten und der deutlichen Erleichterung für die Bearbeitung der Anträge ist eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten die einzig logische Konsequenz. Die hohe Anzahl von Antragsstellern aus den Maghreb-Staaten, die nicht zur Anhörung im Asylverfahren kommt und der überdurchschnittliche Anteil an Straftätern und Intensivtätern zeigt deutlich, dass sie bis auf Ausnahmen nicht gekommen sind, um Schutz vor Verfolgung zu finden. Algerien, Marokko und Tunesien sind sicher noch keine Vorbilder in Sachen Menschenrechte, aber es gibt dort keine systematische Verfolgung! Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auf die Situation von religiösen Minderheiten, Konvertiten, Homosexuellen und Journalisten hochsensibilisiert, so dass die Ausnahmefälle, die unseren Schutz tatsächlich brauchen ihn auch sicher erhalten.

Diejenigen, die aber tatsächlich nicht verfolgt werden, müssen durch das beschleunigte Verfahren, die Wohnplicht in der Aufnahmeeinrichtung und von der eingeschränkten Leistungspflicht für vollziehbar Ausreisepflichtige abgeschreckt werden. Die Grünen müssen einsehen, dass die Lage für politische Profilierungsspielchen zu ernst ist. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für die wirklich Schutzbedürftigen, wie die Syrer, die strafrechtlich kaum auffallen, wird aufs Spiel gesetzt.

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