Musterfeststellungsklage
Mit der Musterfeststellungsklage plant die Große Koalition die Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, wird so eine effektive Rechtsdurchsetzung möglich und verhindert, dass die Rechtsdurchsetzung an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitert. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entstehen.
CDU und CSU wollen deshalb sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden, um Missbrauch zu verhindern. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit insbesondere etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015 nicht Ende 2018 verjähren.
Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Digitale Erkennung entlarvt Asylbetrüger
Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres gingen...
Mit Fonds Diesel-Kunden entlasten
Der Dieselskandal und mögliche illegale...
Abschiebung von Gefährdern ist grundrechtskonform
§ 58a Aufenthaltsgesetz regelt die Abschiebung...
EuGH bestätigt geltendes Asylrechtsabkommen Dublin III
Der Europäische Gerichtshof hat heute in zwei...
„Kontrovers“ im Deutschlandfunk
Rom fühlt sich von der EU im Stich gelassen....
Freiheit muss aktiv verteidigt werden
Bayern führt als erstes Bundesland die...
Interview im Deutschlandfunk zur Flüchtlingspolitik
"Wir wollen kein Reiseunternehmen auf dem...
Innere Sicherheit nur mit der Union
Der Versuch der SPD, sich als Motor der inneren...
Verfassungsschutzbericht zeigt, dass auch linksextreme Bedrohung zulegt
Der Verfassungsschutzbericht gibt keine...