Musterfeststellungsklage

19. März 2018 | Innen und Recht

Mit der Musterfeststellungsklage plant die Große Koalition die Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, wird so eine effektive Rechtsdurchsetzung möglich und verhindert, dass die Rechtsdurchsetzung an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitert. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entstehen.

CDU und CSU wollen deshalb sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden, um Missbrauch zu verhindern. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit insbesondere etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015 nicht Ende 2018 verjähren.

Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.

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