Neuer Baugebietstyp „Urbane Gebiete“ für eine flexiblere Stadtplanung

5. Dezember 2016 | Wahlkreis

Die Spitzen der Nürnberger Stadtverwaltung haben sich positiv über den jüngsten Gesetzentwurf des Bundes geäußert, der die Einführung der neuen planungsrechtlichen Kategorie von „Urbanen Gebieten“ vorsieht. Dabei handelt es sich um eine Form von Mischgebieten – also Arealen mit Wohnungen und Gewerbebetrieben – in denen nun flexibler und dichter als bisher gebaut werden kann. Mit dem neuen Baugebietstyp dürfen Kommunen künftig auch in bereits stark verdichteten Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen bauen und Gebäude als Wohnraum nutzen. Ferner zeichnet sich der neue Baugebietstyp dadurch aus, dass auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen in nächster Nähe zu Wohn- und Gewerbebebauung existieren kann. Auch die Lärmschutzverordnungen wurden dazu angepasst.

Die unionsgeführte Bundesregierung setzt mit dieser Novelle des Baurechts einen wichtigen Teil des Programms „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive“ um, das im März 2016 vom Kabinett beschlossen wurde. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von mehr Wohnraum, lebendigen Nachbarschaften und durchdachten Siedlungsstrukturen. Viele Kommunen verfügen wie Nürnberg nur noch über wenige freie Flächen. Diese Kommunen erhalten durch die Änderungen mehr Spielraum für eine zukunftsweisende Stadtplanung, die auch auf Vielfalt und Wandel in der Stadtgesellschaft angemessen reagieren kann. In den neuen urbanen Gebieten soll das Leitbild einer Stadt der kurzen Wege, dem Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten und einer guten sozialen Mischung verwirklicht werden.

In meinem Wahlkreis können damit beispielsweise Gebiete in Gostenhof und der inneren Weststadt, die ohnehin bereits dicht bebaut sind, neu geplant werden. Das neue gesetzliche Instrumentarium eröffnet Möglichkeiten, in solchen Stadtteilen an dafür geeigneten Stellen eine Nachverdichtung vorzunehmen, die sowohl attraktiv als auch funktional ausgestaltet werden kann. Betroffen von den Gesetzesänderungen sind vor allem Gebiete innerhalb des Stadtrings. Denn es ist nicht Ziel des Gesetzentwurfs, neue Flächen zu versiegeln. Vielmehr soll es genügend Grünflächen geben, damit Erholungsräume entstehen und auch ökologische Aspekte in die Planungen miteinbezogen werden.

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