Bis zur Landtagswahl in Brandenburg hat man die Füße offenbar einigermaßen stillgehalten, seit Anfang der Woche entfalten die Fliehkräfte innerhalb der Ampel ihre Wirkung mit voller Wucht. Eine Folge: Das von der Ampel versprochene Sicherheitspaket als Reaktion auf die Attentate in Mannheim und Solingen gerät unter die Räder. Vor den Landtagswahlen hat die Koalition schnelle Maßnahmen zur (geringfügigen) Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes versprochen. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Dieses Gesetzespaket hätte eigentlich bereits in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden sollen. Um den Weg für dieses schnelle Verfahren freizumachen, hatten wir als Union entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, das „Sicherheitspaket“ bereits in der vergangenen Haushaltswoche in 1. Lesung zu beraten.
Nun aber hat sich die Koalition erneut heftig über Details des Pakets zerstritten und den Beschluss verschoben. Die Sicherheitsgesetze können somit nicht wie geplant verabschiedet werden. Sogar angesichts zweier verheerender Terroranschläge ist die Ampel nicht in der Lage, sich auf ein Mindestmaß an schnell wirksamen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu einigen.
Angesichts der anhaltenden schweren Migrationskrise mit einer Überforderung unserer Aufnahmekapazitäten und den negativen Auswirkungen auf die innere Sicherheit haben wir als Union parallel erneut einen Antrag für ein umfassendes Sicherheitspaket eingebracht, in dem wir schnell umsetzbare und schnell wirksame Maßnahmen für die innere Sicherheit und die Migrationskrise benennen.
Wir erneuern unsere Forderung nach einer konsequenten Zurückweisung an der Grenze, um die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland zu beenden. Darüber hinaus fordern wir eine umfassende Stärkung der Sicherheitsbehörden für den wirksamen Schutz der Bevölkerung. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen endlich die Befugnisse, die im 21. Jahrhundert zur Bekämpfung und Verhinderung von Verbrechen notwendig sind.
Dazu gehört vor allem die Ermöglichung der vom Europäischen Gerichtshof mehrfach für zulässig erklärten Speicherung von IP-Adressen, aber auch die umfassende Befugnis zur Nutzung von Gesichtserkennung sowie die Online-Durchsuchung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.