Öffentliche Experten-Anhörung
Am 23. September 2015 findet die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu den Gesetzentwürfen zum Thema Sterbebegleitung statt. Der Ausschuss wird zwölf Sachverständige zu den vier Gesetzentwürfen zum Thema „assistierter Suizid“ befragen.
Der „Entwurf des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, den ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen eingebracht habe, schlägt ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vor. Mit unserem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte: er stellt weder ein Totalverbot des assistierten Suizids dar, noch eine Öffnungsklausel, die den ärztlich assistierten Suizid ausweitet.
Unsere Sachverständigen:
Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und im Parlamentsfernsehen übertragen.
Informationen zur öffentlichen Anhörung , einschließlich der schriftlichen Stellungnahmen der zur Anhörung geladenen zwölf Sachverständigen, können Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link abrufen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/09_23_sterbebegleitung/383114.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Streit um Obergrenze ist nur Streit um Worte
Die CSU ist die einzige Partei, die mit einer...
Wohnungen statt Wahlkampf
Die SPD-Bundestagsfraktion beschloss auf ihrer...
Investitionen für mehr Sicherheit
In dieser Woche debattiert der Bundestag den...
Protest allein löst keine Probleme
Die Ergebnisse der Landtagswahl in...
Kinder sollen spielen nicht heiraten
Es ist wichtig und richtig, dass wir uns mit der...
Ankara bedroht unsere innere Sicherheit
Die Türkei entfernt sich immer weiter von...
„Nicht verschrecken lassen“
Michael Frieser im Gespräch mit Ann-Kathrin...
Muslimische Verbände in der Pflicht
Der islamistisch motivierte Angriff auf fünf...
Fördermittel an Zusammenarbeit koppeln
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)...