Prioritäten statt Formalitäten

26. Oktober 2017 | Innen und Recht

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF an, die Abschiebung eines Afghanen rückgängig zu machen. 

Damit hat das Verwaltungsgericht sowohl dem betroffenen Afghanen als auch der Justiz einen Bärendienst erwiesen. Der junge Mann wird nicht etwa nach Deutschland zurückgeholt, weil seine Klage erfolgreich war, sondern weil das Klageverfahren noch nicht beendet war. Natürlich müssen laufende Verfahren abgewartet werden aber in diesem Einzelfall wäre es sinnvoller gewesen, erst den Klageanspruch zu prüfen, bevor man den Mann zurückholt. Fakt ist, er kam aus Bulgarien, das wahrscheinlich auch für ihn zuständig war. Wird dies nun festgestellt werden, wird der junge Mann abermals abgeschoben, nachdem man ihm Hoffnungen gemacht hat. Das Ergebnis sind horrende Kosten und eine weitere Belastung für die Verwaltungsgerichte, die schon am Limit arbeiten.

Nur Menschen, die tatsächlich ein Bleiberecht haben, sollen in unser Land kommen. Allen anderen sollten wir keine falschen Anreize senden.

 

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