Produktionsrundgang bei Lebkuchen Schmidt
Nachdem wir mit einer Backshow begrüßt wurden, führte uns Lebkuchen Schmidt-Geschäftsführer Gerd Schmelzer durch das Produktionsgelände. Dabei wurde die hohe Qualität, die die Herstellung von Nürnberger Lebkuchen ausmacht, an vielen Stellen erkennbar.
Nach dem Rundgang fand ein Fachgespräch zu den Themen regionale Produkte und Herkunftsbezeichnungen statt. Im Kreis der Anwesenden machte Minister Schmidt deutlich: Nürnberger Lebkuchen bleiben international fest als sog. geschützte geographische Angabe verankert. Dies betrifft insbesondere CETA, das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. In diesem Punkte konnte sein Ministerium erfolgreich nachverhandeln, so dass es auch durch CETA nicht möglich sein wird, Nürnberger Lebkuchen als solche zu verkaufen, die nicht in Nürnberg hergestellt wurden. Die Bundesregierung sendet damit ein klares Signal, dass regionale Traditionsprodukte in ihrer Außenhandelspolitik weiterhin einen hohen Stellenwert genießen werden.
In der weiteren Diskussion befasste sich der Kreis der Anwesenden mit verschiedenen Fragen des Verbraucherschutzes und des Lebensmittelrechtes. Der oftmals erhobenen Forderung nach einer Zuckersteuer erteilte Minister Schmidt dabei eine klare Absage. Diese wäre unverhältnismäßig und würde wohl auch nicht die erhoffte Lenkungswirkung, d.h. eine Reduzierung des Zuckerkonsums in der Gesellschaft, erzielen. Jedoch nahm Schmidt auch die Industrie auch in die Pflicht, in Fragen der Kennzeichnung für ein höheres Maß an Produkttransparenz zu sorgen. Verpackungsaufschriften müssen nicht nur vollständig und wissenschaftsbasiert, sondern auch verständlich sein. Dies sei gerade für Verbraucher mit besonderen gesundheitsbedingten Ernährungsbedürfnissen wie Allergiker von enormer Bedeutung.
Als Vorsitzender des Arbeitskreises I der CSU-Landesgruppe bin ich auch für Fragen des Verbraucherschutzes zuständig. Für seinen Besuch in meinem Wahlkreis und die gute Arbeit seines Ministeriums bin ich Minister Schmidt daher sehr dankbar.
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