Rechtssicherheit für Syndikusanwälte wird hergestellt
In der kommenden Woche wird der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte im Deutschen Bundestag verabschiedet und damit die Hauptanliegen der CDU/CSU bezüglich der Haftungsregelung und der Altersversorgung umgesetzt.
Es ist gelungen nach den Urteilen des Bundessozialgerichts für die Syndikusanwälte einmal Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Berufsausübung zu schaffen und zudem den Status quo vor den Urteilen des Bundessozialgerichts weitestgehend wiederherzustellen. Die Stellung des Syndikusrechtsanwalts wird durch das neue Gesetz gestärkt, damit er sowohl für Juristen als auch Unternehmen attraktiv bleibt.
CDU und CSU haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass Syndikusanwälte vollständig den allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung unterliegen und sie nicht gegenüber ihren Arbeitgebern haften bzw. eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen. So wurde eine Ungleichbehandlung zwischen Syndikusanwälten und angestellten Anwälten verhindert.
Syndikusanwälte können nun auch grundsätzlich weiterhin Mitglied in den berufsständischen Versorgungswerken des Rechtsanwälte bleiben und dafür von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Ehrlichkeit muss überprüfbar sein!
Die CSU fordert eine medizinische...
Deutschlandfunk-Interview zum Familiennachzug
Dazu sprach ich am 27.12.2017 im Interview mit...
Zu wenige Rückkehrer
Die Kanzlerin hatte eine „nationale...
Prämien für freiwillige Ausreisen
Ausreisepflichtige, die sich bis Februar zu...
Rückführungen nach Syrien prüfen
Es ist verantwortbar, Syrer wieder in ihre...
IT-Sicherheit in Deutschland stärken
Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in...
Prioritäten statt Formalitäten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF...
Radikale nicht belohnen!
Die Bundesregierung kürzt die Mittel für den...
Raser und Vollverschleierung haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!
Heute tagt der Bundesrat zum letzten Mal vor der...