Rechtssicherheit für Syndikusanwälte wird hergestellt
In der kommenden Woche wird der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte im Deutschen Bundestag verabschiedet und damit die Hauptanliegen der CDU/CSU bezüglich der Haftungsregelung und der Altersversorgung umgesetzt.
Es ist gelungen nach den Urteilen des Bundessozialgerichts für die Syndikusanwälte einmal Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Berufsausübung zu schaffen und zudem den Status quo vor den Urteilen des Bundessozialgerichts weitestgehend wiederherzustellen. Die Stellung des Syndikusrechtsanwalts wird durch das neue Gesetz gestärkt, damit er sowohl für Juristen als auch Unternehmen attraktiv bleibt.
CDU und CSU haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass Syndikusanwälte vollständig den allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung unterliegen und sie nicht gegenüber ihren Arbeitgebern haften bzw. eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen. So wurde eine Ungleichbehandlung zwischen Syndikusanwälten und angestellten Anwälten verhindert.
Syndikusanwälte können nun auch grundsätzlich weiterhin Mitglied in den berufsständischen Versorgungswerken des Rechtsanwälte bleiben und dafür von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Augenmaß bei Angleichung des Urheberrechts in der Wissensgesellschaft
Das Urheberrecht soll an die veränderten...
Klares Signal gegen Kinderehe statt wohlgemeinter Theorie
Klares Signal gegen Kinderehe statt...
SPD bei innerer Sicherheit unglaubwürdig
Die SPD hat gestern ihre Vorstellungen zur...
Keine Mitwirkung des Asylbewerbers – Leistungskürzung!
Wirkt ein abgelehnter Asylbewerber an der...
Endlich härtere Strafen für Einbrecher
Opfer von Einbrüchen in die eigene Wohnung...
Kampf den neuen Drogen
Im Kampf gegen Drogen gibt es trotz aller...
SPD: Wortklauberei für Einbrecher
Im Koalitionsausschuss Ende März rang die Union...
Grenzkontrollen bei Terrorgefahr
Die EU-Kommission hatte am Dienstag empfohlen,...
Kinderehen rigoros verbieten
Heute berät der Deutsche Bundestag das Gesetz...