Rechtssicherheit für Syndizi
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte verabschiedet. Das Bundessozialgericht hatte im April 2014 die Klagen von drei Syndikusanwälten in letzter Instanz abgewiesen, die die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung durchsetzen wollten. Mit dem Gesetz wird nun die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt gesetzlich geregelt. Möglich ist nun auch ein auf drei Jahre befristetes, rückwirkendes Befreiungsrecht in den Fällen, in denen die Versorgungswerke eine Höchstaltersgrenze vorsehen. Die Versorgungswerke können diese Zeit verwenden, um diese EU-rechtlich bedenkliche Höchstaltersgrenze zu streichen.
Mit dem Gesetz werden die Haftungsregelungen und die Altersvorsorge für die rund 40.000 Syndikusanwälte rechtssicher gestaltet. Seit den Urteilen des Bundessozialgerichts mussten Syndizi um ihre Altersvorsorge bangen. Diese unerträgliche Ungewissheit ist nun beseitigt. Mit der Schaffung eines eigenen Berufsrechts für Syndikusanwälte wird neben dem Verbleib in den Versorgungswerken auch die Haftungsfrage geklärt. Wir konnten durchsetzen, dass Syndikusanwälte vollständig den allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung unterliegen und nicht gegenüber ihren Arbeitgebern haften. So konnten wir eine Ungleichbehandlung zwischen Syndizi und angestellten Anwälten verhindern.
Die gesetzliche Regelung schafft zwar die notwendige Rechtssicherheit für die Syndikusanwälte, trifft aber keine Aussage zu den weiteren verkammerten freien Berufen. Für die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ebenfalls betroffenen Ärzte, Apotheker und Architekten ist die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor nicht abschließend geregelt. Bundesminister Nahles und Maas müssen hier endlich den weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf anerkennen und Lösungsvorschläge auf den Tisch legen.
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